Beitragssatzung

1. Beitragshöhe:

Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 50,00 €.

2. Beitragszahlung:

2.1. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

2.2. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn eines Jahres bzw. der Mitgliedschaft fällig.

2.3. Beträge über dem Jahresbeitrag werden als Spende behandelt.

3. Aufnahmegebühr:

3.1. Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

4. Gültigkeit:

4.1. Diese Beitragsordnung gilt ab dem 27.06.2016, zuletzt geändert 21.04.2009.

5. Zahlung:

5.1. Jedes Mitglied erteilt eine Einzugsermächtigung zu Gunsten eines noch zu benennenden Vereinskontos. Der Beitrag wird zu Beginn eines Kalenderjahres bzw. der Mitgliedschaft eingezogen.

5.2. Bei einer eventuellen Rückbuchung werden alle anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr je Mahnung von 10,00 € erhoben.

Gewerbeverein Güstrow